Aktuelle Infos zu Frauenthemen




UNISEX-Versicherungstarife ab 21. Dezember
EU-Justizkommisarin und Gleichstellungskommissarin Viviane Reding hat Leitlinien für die Umsetzung des sogenannten UNISEX-Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vorgelegt. Verträge, die nach dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen werden, dürfen nicht mehr geschlechtsspezifisch unterschieden werden.

Einige Beispiele: In der privaten Rentenversicherung werden niedrigere Renten für Frauen und höhere Renten für Männer(wegen der unterschiedlichen Lebenserwartung) unzulässig. Bei privaten Krankenversicherungen dürfen Frauen nicht mehr zu höheren Beiträgen herbeigezogen werden. Bei Kfz-Versicherungen darf die höhere Unfallhäufigkeit von Männern nicht mehr Kalkulationsgrundlage für die Beiträge sein, aber die Beiträge dürfen nach kw/PS gestaffelt sein. Für Erkrankungen, die an das Geschlecht gebunden sind (z.B. Gebärmutterhals - oder Prostatakrebs) sind geschlechtsspezifisch kalkulierte Versicherungen weiterhin erlaubt.

Frauenpolitischer Dienst( fpd) 2012 Folge 558

Frauenanteile in Aufsichtsräten in Frankreich und Spanien stark angestiegen
Nach Analyse der US-Organisation "Corporate Women Directors International" in Frankreich von 7% auf über 20%, in Spanien von 2% auf mehr als 9%. Die Aufsichtsräte französischer Unternehmen müssen bis 2014 einen Frauenanteil von mindestens 20% und bis 2017 von 40% erreichen. In Spanien müssen börsennotierte Firmen bis 2015 in ihren Aufsichtsratsgremien einen Anteil von mindestens 40% haben. Weltweit ist seit 2004 ein Anstieg von lediglich 1,1 % Frauenanteil bei den 200 größten Konzernen auf 13,8 % zu vermerken, der laut der US-Studie auf die Einführung der Quote in einigen europäischen Ländern zurückzuführen ist. Frauensicht Nr. 1/12

www.frauensicht.ch


Ein Gebot der Stunde: Deutschlands Wirtschaft braucht die Frauen!
"Im Schneckentempo voran!? Mehr Tempo bei der Frauenquote!"
So das Fazit der LAG der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Saarlandes zu den geplanten Maßnahmen der Bundesregierung, den Frauenanteil in Führungspositionen in Unternehmen zu erhöhen.

Alle freiwilligen Versprechen, die die deutsche Wirtschaft bisher zu Frauenförderung und Gleichstellung gemacht haben, so die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, wurden nicht erfüllt. Von gesetzlichen Regelungen und Vereinbarungen für Beschäftigte beim Bund, Land und den Kommunen, bspw. flexible Arbeitszeitmodelle, Führung in Teilzeit u. a. können Beschäftigte in Unternehmen oft nur träumen.

Genauso unverbindlich sind die Selbstverpflichtungen der Wirtschaft zu werten, den Frauenanteil bei Führungspositionen zu erhöhen. Gerade weil die obersten Führungsetagen, Vorstand und Aufsichtsräte davon ausgeschlossen sind und kaum Konsequenzen bei Nichterfüllung drohen, zweifeln die Gleichstellungsbeauftragten an der Wirksamkeit der "Flexi-Quote".

Sie fordern, verbindliche Frauenquoten in allen Führungsebenen gesetzlich festzulegen. Norwegen hat beispielhaft gezeigt, dass ein solcher Weg gangbar und erfolgreich ist. Warum weitere Jahre und vielleicht Jahrzehnte vergeuden, wenn eine hervorragend ausgebildete Frauengeneration bereit ist, hier Verantwortung zu übernehmen?" Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten fordern an dieser Stelle Kanzlerin Angela Merkel auf, eindeutig und klar Stellung zu beziehen und endlich mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Frauenquote das Gleichberechtigungsgebot der Verfassung umzusetzen.

Sprecherinnen der Landesarbeitsgemeinschaft:
Petra Messinger, Eva Mittermüller, Bernadette Schroeteler, Ursula Weiland